Kurz gesagt: Dieses Glossar sammelt die wiederkehrenden technischen und rechtlichen Begriffe im Bereich der Energieerzeugnisse, der Verbrauchsteuern und des Steuerlagers. Jeder Eintrag beginnt mit einer kurzen Definition, gedacht für ein schnelles Nachschlagen und zur Beantwortung der Fragen von Betreibern, Händlern und Einkaufsabteilungen. Die Definitionen dienen Informationszwecken, sind auf den allgemeinen Rechtsrahmen abgestimmt und ersetzen weder die geltenden Rechtsvorschriften noch eine fachkundige Beratung. Die Einträge sind alphabetisch geordnet.
P.S.P. Passerini Special Products betreibt ein von der ADM zugelassenes Steuerlager in Norditalien und unterstützt B2B-Kunden bei Lagerung, Mischung und damit verbundenen Pflichten. Überblick der Tätigkeiten: Leistungen.
ADM (italienische Zoll- und Monopolagentur)
Die ADM ist die italienische Behörde, die Zoll, Verbrauchsteuern und Monopole verwaltet. Sie genehmigt und überwacht die Steuerlager und beaufsichtigt die Pflichten im Bereich Kraft- und Energieerzeugnisse.
Sie erteilt die Lagergenehmigungen, vergibt die Verbrauchsteuernummern und kontrolliert Register und elektronische Warenbewegungen. Sie ist der institutionelle Ansprechpartner jedes Wirtschaftsbeteiligten, der verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse lagert oder befördert.
ATECO 19.20.9
Code der ISTAT-Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten (ATECO) für die Herstellung sonstiger raffinierter Mineralölerzeugnisse und Folgeprodukte.
Er ordnet typischerweise Unternehmen ein, die Energieerzeugnisse herstellen und mischen. Die ATECO-Klassifikation wurde aktualisiert (Ausgabe 2025): Die genaue Ziffer und die zugehörige Beschreibung sind auf dem aktuellen Handelsregisterauszug (visura camerale) des Wirtschaftsbeteiligten zu bestätigen.
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (Verordnung (EU) 2019/1148)
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe sind chemische Stoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften missbräuchlich zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden könnten. Die Verordnung (EU) 2019/1148 regelt deren Bereitstellung auf dem Markt, Besitz und Verwendung.
Die Verordnung unterscheidet zwischen beschränkten Stoffen und meldepflichtigen Stoffen, mit Pflichten für die Wirtschaftsbeteiligten. Die Abgabe zwischen professionellen Wirtschaftsbeteiligten (B2B) ist unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen zulässig; einige Erzeugnisse dürfen nicht an Privatpersonen abgegeben werden.
e-AD / e-DAS
Dies sind die elektronischen Dokumente, die die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse begleiten. Das e-AD (elektronisches Verwaltungsdokument) deckt Beförderungen im Verfahren der Steueraussetzung über das EMCS-System ab; das e-DAS ist das vereinfachte Begleitdokument in elektronischer Form für bereits in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Erzeugnisse.
Jedem e-AD ist ein Referenzcode (ARC) zugeordnet, der die Nachverfolgung bis zur Erledigung ermöglicht. Die Digitalisierung hat die Papierdokumente schrittweise ersetzt und den Datenaustausch mit der Verwaltung standardisiert.
FAME / Biodiesel
FAME (Fatty Acid Methyl Esters, Fettsäuremethylester) ist der durch Umesterung pflanzlicher oder tierischer Öle und Fette gewonnene Biodiesel. Als Kraftstoff für den Straßenverkehr entspricht er der Norm EN 14214.
Er wird rein oder in Mischung mit Dieselkraftstoff eingesetzt. Es handelt sich um einen erneuerbaren Biokraftstoff; die Nachhaltigkeitsanforderungen der Lieferkette werden durch die Zertifizierungen der Lieferanten nachgewiesen, nicht durch das einzelne Lager.
HVO
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil, hydriertes Pflanzenöl) ist ein paraffinischer Dieselkraftstoff erneuerbaren Ursprungs, der durch Hydrierung von Ölen und Fetten hergestellt wird. Er entspricht der Norm EN 15940 für paraffinische Kraftstoffe.
Im Gegensatz zu FAME ist er ein paraffinischer Kohlenwasserstoff und kein Ester: Er wird rein oder in Mischung verwendet und weist gute Verbrennungseigenschaften auf, darunter eine hohe Cetanzahl. B2B-Vertiefung: HVO und B2B-Biokraftstoffe.
SEED (System for Exchange of Excise Data)
Das SEED ist die europäische Datenbank der im Verbrauchsteuerbereich zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. Es ermöglicht die Überprüfung der Gültigkeit der Verbrauchsteuernummern von Lagern und registrierten Beteiligten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Es ist das Referenzinstrument, um zu bestätigen, dass eine Gegenpartei tatsächlich berechtigt ist, im Verfahren der Steueraussetzung tätig zu sein. Der aktuelle Status einer Zulassung wird anhand des Registers validiert, nicht allein anhand des Papierdokuments.
Steueraussetzungsverfahren
Das Steueraussetzungsverfahren ist das Steuerregime, in dem die Verbrauchsteuer ausgesetzt ist: Das Erzeugnis wird hergestellt, gelagert und befördert, ohne dass die Steuer bereits entsteht, solange es im Kreislauf der zugelassenen Lager verbleibt.
Die Verbrauchsteuer entsteht mit der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr. Das Verfahren erlaubt es, während der Lagerung und der Logistikphase kein Kapital in Steuern zu binden, ein bedeutender Vorteil für Händler und Distributoren.
Steuerlager
Das Steuerlager ist eine von der ADM zugelassene Anlage, in der verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse im Verfahren der Steueraussetzung hergestellt, verarbeitet, gelagert und befördert werden können.
Es ermöglicht, Kraft- und Energieerzeugnisse zu lagern, ohne dass die Verbrauchsteuer sofort entsteht, was einen finanziellen Vorteil für den Wirtschaftsbeteiligten bedeutet. Der Inhaber ist für die Register, die buchhalterischen und physischen Abstimmungen sowie die Pflichten gegenüber der ADM verantwortlich.
Steuerlager für Dritte
Das Steuerlager für Dritte ist das Betriebsmodell, bei dem ein zugelassener Lagerinhaber Energieerzeugnisse eines anderen Beteiligten lagert und bewegt, ohne sie zu erwerben.
Der Eigentümer behält das Eigentum an der Ware; der Lagerinhaber übernimmt Lagerung, elektronische Beförderung und steuerliche Pflichten gegen eine service fee. Dies ist die typische Lösung für Händler und Importeure, auch aus dem Ausland, die in Italien tätig sein möchten, ohne eine eigene Anlage zu errichten. Vertiefung: Steuerlager für Dritte.
Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr
Die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr ist der Zeitpunkt, zu dem ein Erzeugnis das Steueraussetzungsverfahren verlässt und die Verbrauchsteuer entsteht.
Sie umfasst, neben den weiteren im TUA genannten Tatbeständen, die Entnahme des Erzeugnisses aus dem Steuerlager auf den Markt. Ab diesem Zeitpunkt muss der Steuerschuldner die Steuer innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen entrichten.
Verbrauchsteuer
Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer, die die Herstellung und den Verbrauch bestimmter Erzeugnisse belastet, darunter Energieerzeugnisse (Kraft- und Brennstoffe). In Italien ist sie durch das Gesetzesdekret 504/1995 (TUA) geregelt.
Die Steuer entsteht im Zeitpunkt der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr und wird je Erzeugnis nach den gesetzlich festgelegten und periodisch aktualisierten Steuersätzen bemessen. Solange das Erzeugnis in einem zugelassenen Lager im Verfahren der Steueraussetzung verbleibt, entsteht die Verbrauchsteuer noch nicht. Verwaltung und Erhebung obliegen der ADM.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen e-AD und e-DAS?
Das e-AD begleitet Erzeugnisse, die im Verfahren der Steueraussetzung (Steuer noch nicht entstanden) über das EMCS-System befördert werden. Das e-DAS begleitet dagegen in elektronischer Form bereits in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Erzeugnisse. Es ändern sich also das Steuerregime des Erzeugnisses und der Zweck des Dokuments.
Wer zahlt die Verbrauchsteuer und wann?
Die Verbrauchsteuer entsteht mit der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr. Der zur Zahlung verpflichtete Beteiligte wird durch die Rechtsvorschriften (TUA) bestimmt; beim Steuerlager für Dritte wird das Verhältnis zwischen Lagerinhaber und Wareneigentümer vertraglich geregelt, typischerweise mittels Auftrag (Mandat). Steuersätze und Beträge werden in diesem Glossar nicht angegeben, da sie variabel sind.
Sind HVO und Biodiesel (FAME) dasselbe?
Nein. Beide sind erneuerbare Biokraftstoffe, doch HVO ist ein paraffinischer Dieselkraftstoff (Kohlenwasserstoff) nach der Norm EN 15940, während FAME ein Methylester nach der Norm EN 14214 ist. Sie unterscheiden sich in Herstellungsprozess, chemischen Eigenschaften und Verwendung.
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Verwandte Links: Leistungen · Steuerlager für Dritte · HVO und B2B-Biokraftstoffe.

